Seit März sind weite Teile der Selbständigen in existentielle Not gestürzt. Viele konnten ihre Dienstleistungen digitalisieren, doch andere konnten ihre Angebote nicht so umgestalten, daß sie an der wirtschaftlichen Erholung teilnehmen und ihre Existenz sichern konnten.
Das betrifft nicht nur Künstler und Messeanbieter und -gestalter, auch Trainer, Coaches und Berater sind in Teilen betroffen.
Wer verbandlich aktiv ist, der hört von Kollegen, denen ihre Steuerberater mitteilen, daß sie die Coronahilfen nicht nutzen können und andere, die verunsichert sind, aber sich nicht zu helfen wissen als Hilfen zu beantragen.
In einer solchen Zeit die Betroffenen zu kriminalisieren hilft niemandem.
Betrüger aufzuspüren ist wichtig und berechtigt, doch insbesondere in der aktuellen Krise zu solchen Mitteln zu greifen ist mehr als nur ein ungünstiges Timing. Es stürzt die unverschuldet Hilfebedürftigen in eine Krise, aus der es für sie kaum mehr einen Ausweg gibt.
Ein geregeltes Prüfverfahren, das auch eine korrigierte Selbstauskunft, Rückzahlungsmöglichkeiten und damit eine Entkriminalisierung ermöglicht, scheint sinnvoll und mehr als notwendig. - Und das zu einem Zeitpunkt, wenn wieder längerfristige Planungen möglich sind. Das Jahr 2020 scheint dafür nicht der richtige Zeitpunkt.
Ein Kommentar von Claudia Grötzebach