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Sonntag, 22. April 2018

Pflichtangaben im Mailverkehr – Impressumspflicht

Aktuelles Thema: „Anbieterkennzeichnung“ (Impressumspflicht)
Geschäftsleute waren seit jeher verpflichtet in Geschäftsbriefen bestimmte Mindestinformationen mitzuteilen, damit der Adressat erkennen kann, wer ihn da eigentlich anschreibt.

Hier sparen Sie richtig Geld

Das aufmerksame Lesen dieser Angaben spart viel Geld. Denn regelmäßig versuchen betrügerische Firmen Geld mit Rechnungen zu verdienen, die denen der Telekom oder den Branchenbüchern täuschend ähnlich sehen.
Somit ist es das Interesse jedes ehrbaren Kaufmannes, und natürlich der ehrbaren Kauffrau, sich als solche/r deutlich zu zeigen.

Geschäftsbrief

Das Handelsgesetzbuch legt fest, dass ein Geschäftsbrief folgende Informationen enthalten muss:
Exakter Firmenname
inklusive Geschäftsform, wie sie im Handelsregister eingetragen ist
Bei Freiberuflern und Selbständigen der vollständige Vor- und Nachname
Ort der Niederlassung / Wohnort
Sitz der Gesellschaft / des Selbständigen mit postalisch korrekter ladungsfähiger Anschrift
Registergericht (Angabe des Gerichtssitzes)
mit der Registrierungsnummer des Unternehmens im Handelsregister
Gesellschaftsverantwortliche
GmbH: Name aller Geschäftsführer und ggf. des Aufsichtsratsvorsitzenden – jeweils mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und dem Familiennamen
Unternehmen, deren Gesellschafter keine natürliche Person ist (wie GmbH & Co. KG) sind sämtliche Angaben zur persönlich haftenden Gesellschaft notwendig
Aktiengesellschaften müssen alle Vorstandsmitglieder und den Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen enthalten, Kennzeichnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats
Diese Festlegungen gelten nicht nur für den Brief in Papierform, sondern auch für Telefaxe.

Elektronische Post im Geschäftsverkehr

Für E-Mails gelten im Prinzip die gleichen Bestimmungen.
Weitere Angaben wie Telefon- und Faxnummer, Unternehmenslogo, Abteilung, Website sind freiwillig.
Sie gehören allerdings zum „guten Ton“ und erleichtern eine schnelle und direkte Kontaktaufnahme.

Homepage

Für alle, die nicht nur rein privat genutzte Blogseiten, eine geschäftsmäßige Unternehmensseite oder einen Online-Shop betreiben, ist die „Impressumspflicht“ vorgeschrieben.
Die Regelungen finden sich im Telemediengesetz (§5) und in der Dienstleistungsinformationsverordnung.
Auch auf der Homepage soll klar erkennbar sein, wer hinter dem Angebot steckt. Diese „Anbieterkennzeichnung“ erfolgt in der Regel über das Impressum.
Das Impressum sollte alle Angaben enthalten, die schon bei einem Geschäftsbrief angegeben werden müssen und darüber hinaus:
Informationen über eine bestehende Haftpflichtversicherung
Adresse des Versicherers, Höhe der Versicherungssumme, Geltungsbereich
Falls Veröffentlichungen enthalten sind, einen Verantwortlichen für die Inhalte
Haftungsausschlüsse betreffend der Inhalte, Urheberrechte, Datenschutz, Nutzung von Google Analytics und Google AdSense
Neben der Vollständigkeit der Angaben sollte darauf geachtet werden, dass das Impressum leicht zu finden ist.

Besonderheiten für zulassungspflichtige Tätigkeiten

Ist die berufliche Tätigkeit zulassungspflichtig, wie zum Beispiel bei Heilpraktikern Psychotherapie, so müssen Angaben über die Art der Zulassung und den Sitz der entsprechenden Behörde gemacht werden.
Weitere Angaben, wie zum Beispiel die Veröffentlichung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind absolut freiwillig. Hier müssen Selbständige selbst entscheiden, wie viel sie von sich im Netz preisgeben wollen.

Und was, wenn doch eine Abmahnung kommt?

Gesetze, zum Beispiel Datenschutzbestimmungen, ändern sich manchmal schneller, als man es mitbekommen kann. Deswegen ist es empfehlenswert beispielsweise einmal pro Jahr zu prüfen ob das Impressum noch auf dem aktuellen Stand ist.
Dennoch bleibt ein gewisses Restrisiko, da hier verschiedene Gesetze berührt werden. Gegen die finanziellen Folgen der Verletzung von Datenschutzgesetzen und Urheberrechten schützt eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Wo erhalten Sie weitere Unterstützung?

Im Internet sind verschiedene Seiten zu finden, die einen „Impressumgenerator“ anbieten. Erstaunlicherweise ist auf den Seiten der Anbieter häufig nicht direkt erkennbar, wer hinter dem Angebot steckt. Sind es Rechtsanwaltskanzleien, ist die Vermutung der Seriosität naheliegend.
Mitgliedern des T.O.C. steht ab sofort über die Trainerversorgung e.V. ein Impressumsgenerator zur Verfügung.
Der Autor, Rechtsanwalt Dr. Achim Zimmermann, hat hierbei die spezifischen Anforderungen für Trainer/innen, Berater/innen, Dozenten / Dozentinnen und Coachs berücksichtigt.
T.O.C.-Mitglieder können diesen Service über die kostenfreie TVbasic-Mitgliedschaft in der Trainerversorgung e.V. nutzen.

Autorin: Edit Frater, 1. Vorsitzende Trainerversorgung e.V., Hauptstr. 39, 50996 Köln, Telefon: 0221.846196-0, info@trainerversorgung-ev.org, www.trainerversorgung-ev.org

Dieser Artikel wurde erstmals in den "Ansichten" des T.O.C. e.V. im Septembe 2017 veröffentlicht.

Mittwoch, 4. April 2018

Recht für Fotografen (Buchtipp)

Fast schon eine Auseinandersetzung
Wolfgang Rau: Recht für Fotografen
hatte ich im vergangenen Jahr mit einer Kollegin. Ich versuchte den Einstieg ins "Bloggen". Die Kollegin sprach über die Nutzung von Bildern und Graphiken im Blog. Das sei einfach, so lange man sich an Lizenz-freie Bilder hielte. Nach mehreren derartigen Hinweisen gab ich zu bedenken, daß ich da wesentlich vorsichtiger wäre als sie... Auch Lizenz-freie Bilder könnten, nicht richtig gekennzeichnet, zu einem treuen Vergnügen werden... Wir wurden uns nicht einig.

Dieses Thema ist mir besonders wichtig

Kein Wunder, daß ich bei unserem aktuellen Leitthema "Videomarketing" für TOCs (Trainer, OrganisationsBerater und Coaches) besonders Wert gelegt habe auf diese Buchempfehlung: "Recht für Fotografen". Ein Buch dieser Art ist kein "Lesebuch", das liest man nicht wie einen Schmöker oder ein Lehrbuch Kapitel für Kapitel. Daher ist ein gutes Inhaltsverzeichnis wichtig und ein gutes Stichwortverzeichnis.

Mehr Nachschlagewerk als Schmöker

Doch Eines nach dem Andern: Wolfgang Rau hat einen Wälzer vorgelegt mit fast 500 Seiten. Sechs Seiten Inhaltsverzeichnis listen neun Kapitel auf. Eine allgemeine Einführung in das Urheberrecht eröffnet den Inhalt und dann versetzt sich der Autor in die Situation des Fotografen. Was wird er wohl fotograpieren? Natur, Architektur, Sachen, Tiere, Menschen... Wo veröffentlicht der Fotograf? Es geht weiter mit der Rechtslage im Internet. Es folgt das Eingehen auf neue Trends: Die Drohenfotografie im In- und Ausland und schließlich der Schutz von Rechten, das Schließen von Verträgen und Besonderheiten, wie die gewerbliche Fotografie. Den Abschluss bildet die Situation in den deutschsprachigen Nachbarländern.

Gründlich, logisch, praxisorientiert

"So unendlich gründlich!" seufzte ein Rezensent bei Amazon. Schon das Inhaltsverzeichnis zeigt das, aber auch eine Grundstruktur im Aufbau. Der ist logisch und praxisorientiert. Der Autor greift immer wieder gängige Vorurteile und Fehlannahmen auf und setzt sich mit ihnen auseinander. Dabei präsentiert er aber nicht nur seine Rechtsauslegung, sondern in der Regel macht er sich die Mühe die Logik in der Fehlannahmen aufzuzeigen. Genau dadurch kann ich als Leser ein juristisches Denken entwickeln, daß mir in unsicheren Situationen bei der Entscheidung helfen kann:
"Einwilligung bei Gruppenaufnahemen" (Seite 181) bietet solch ein Beispiel. Häufig, so führt Rau aus, höre man, bei der Aufzeichnung einer Gruppe von Menschen bräuchte es keine Einwilligung. Er fragt, worin denn der Rechtsunterschied begründet sein könne. Frage: Kann eine Gruppe weniger Rechte als ein Einzelner haben? Da kann man ja nur noch den Kopf schütteln.

Ab und zu musste ich schlucken

Manchesmal musste ich bei der Lektüre schlucken: Schon Straßenfotografie ist eine Grauzone, wurde mir bewußt. Sich von so vielen Einschränkungen und "Verboten" nicht frustrieren zu lassen, braucht schon Resilienz. Tatsächlich aber ermutigt das Buch, alles ist gut nachvollziehbar erklärt, manchmal schimmert sogar Witz auf und ich meinte auch, den Autoren so manches Mal mit dem Kopf schütteln zu sehen, wenn er geltendes (Richter)Recht thematisiert.

Lohnt sich die Investition?

Sie wissen es doch schon: eindeutig "Ja". Wer im Netz veröffentlicht, wer fotografiert, filmt und/oder veröffentlicht sollte es im Schrank haben - und zum Nachlesen und Nachschlagen immer mal wieder aus dem Schrank heraus holen.
Für "Fotografen on Tour" wird sich zusätzlich das "Surplus" des Rheinwerk Verlages lohnen. Das eBook für Euro 5,-- extra. Rund 40,-- beziehungsweise 45,-- Euro für dieses Buch sind erheblich günstiger als eine Abmahnung oder ein Prozess und deutlich leichtgewichtiger.


Wolfgang Rau: Recht für Fotografen: Der Ratgeber für den fotografischen Alltag
Verlag: Rheinwerk Fotografie; Auflage: 3 (26. Juni 2017)
Gebundene Ausgabe: 477 Seiten
ISBN-10: 3836245272
ISBN-13: 978-3836245272
EURO: 39,90

Autor: Claudia Grötzebach

Sonntag, 18. März 2018

Nachruf: Am 4. Dezember 2017 verstarb nach kurzer schwerer Krankheit unser langjähriges Vorstandsmitglied Christa Bender-Hörmandinger

"Denke ich an Kanada...“ -

CBH, Pressephoto
Gedenken an Christa Bender-Hörmandinger



Liebe Christa,
Dein so schnelles Ableben schmerzt mich und meine Mitarbeiter unendlich. So haben wir doch im Juli noch zusammen gesessen und neue Pläne geschmiedet, Dich bei uns im Institut mit aktuellen Themen wieder zu integrieren. Leider wirst Du uns nun vom Himmel aus zuschauen, aber wir haben Dich im Geiste immer dabei. Ich bin dankbar, Dir in vielen Notzeiten immer zur Seite gestanden zu haben und ich weiß auch, dass Du mich deshalb sehr im Herzen getragen hast. Nun bist Du von uns gegangen und wiegst Dich in einer Schaukel, die im Himmel die beste Aussicht auf Kanada und Deine Wünsche möglich machen. Du bist für unser Institut eine seit vielen Jahren perfekte und ehrliche Beraterin gewesen und wir werden Dich nicht nur sehr vermissen, sondern auch Deine Ideen zusammen mit dem T.O.C. weitertragen.
In Liebe und Dankbarkeit
Deine Freundin
Marlis-Margarete Unternehmerin mit Herz
MSP Trainerakademie Dr. h. c. Marlis Speis

Selten habe ich einen so facettenreichen Menschen getroffen. Wir haben zusammengesessen in unserem Verband, haben zusammen gelacht, uns auch gezofft - es wurde nie langweilig. Jahrelang habe ich vom "roten Blitz" gesprochen, ob dein Auto nun dabei war oder nicht; und das passte nicht nur deiner Haarfarbe wegen. Sowohl deine Herzlichkeit als auch dein Temperament waren eben einfach blitzartig. Dein Ausscheiden aus unserem Verband war traurig und ich hatte dir ein längeres Verweilen auf dieser Erde gewünscht.
Einen stillen lieben Gruß vom langjährigen TOC-Mitglied
Ines Schulze-Schlüter

Liebe Christa,
für den T.O.C. haben wir zusammen und miteinander gerungen und gedrängelt, Heldinnentaten vollbracht und über Jahre erfolgreich zusammen gearbeitet. Ich bin Dir dankbar, dass Du mich so schnell Deine Freundin nanntest. Wir hatten wunderbare private Erlebnisse und jedes Eichhörnchen und Reh wird mich an Dich und die „Viecher“-Ausrufe während unserer gemeinsamen Autofahrten erinnern. Dein Lachen, die Präsenz Deiner Persönlichkeit, ach - die ganze Christa – fehlen mir.
Ich wünsche Dir eine gute Reise, denke ich an Kanada, sehe Dich dort.
Deine Freundin Sabine
Theisen-Schwede

Liebe Freunde, Kollegen, Tocisten,
CBH und Petra Kehl, Dank für ihr
Engagement für den T.O.C. e.V., Photo: Petra Kehl
Mitte Dezember  haben wir erfahren, dass unser langjähriger Vorstand, Christa Bender-Hörmandinger am 4. Dezember nach kurzer, schwerer Krankheit gestorben ist. Seither standen die Telefone nicht still: Wer Christa näher stand, wollte diese Nachricht keiner Mail und keinem Anrufbeantworter anvertrauen, sondern sie persönlich übermitteln.
Jedes Gespräch war ein tiefes Luftholen, ein Stottern, eine Pause, ein Ringen um Worte, der Versuch einen Menschen zu fassen, der so schillernd und so vibrierend wirkte.

Verlassen hat uns eine Eiskunstläuferin. Eiskünstler faszinieren, wie sie ihre Bahnen ziehen. Scheinbar schwereloses Gleiten, vom Scheinwerferlicht umhüllt, die Halle im Dunkel versunken. Hier ein kühner Schwung - scheinbar an die Bande, eine elegante Kurve in letzter Sekunde. Ein abrupter Stopp für eine Einlage, ein Richtungswechsel, Drehung, Pirouette, „Hoho“. Mit der 8 das Eis ausnutzend - mal hier entlang, mal dort entlang streift der Schweinwerfer auch das Publikum. Eine kühne Wende, ein furioser Sprung begeistern das Publikum. Hops, ein Sturz? Im nächsten Moment schon wieder auf und in der nächsten kunstvollen Aktion. Alles scheinbar mühelos. Das war Christa. Wie sehr diese Jugendleidenschaft doch passt.

Christa, ein Wirbelwind, der in Verbänden, Sitzungen, auf Messen und Veranstaltungen wie eine Eiskunstläuferin seine Bahnen zog, von unserer Aufmerksamkeit wie von einem Scheinwerfer beleuchtet. Immer persönlich, herzlich, streitbar, fordernd, drängend, witzig, inspirierend, raumgreifend, manchmal kategorisch, immer so ganz „eins“.  – Christa, der Motor für Veranstaltungen, Aktivitäten, ja: ganze Verbände. Christa, der Wirbelwind, vielerorts präsent und aktiv. Christa, die Grande Dame, die mütterlich und herzlich einfach an die Hand nahm und fremde Unsicherheiten mit ihrer unnachahmlichen Art wegstrahlen konnte. Christa, das Näschen für Begabungen und Kontakte, die Verbindungen stifteten. Christa, die Naturliebhaberin, die ihre Terrassen-Mäuse als Haustiere und Lebenspartner betrachtete. Christa, das Stehaufmännchen, die immer wieder in ihre Spur zurückfand und die ihr Ding weiterzuverfolgen verstand. Christa, die sich am Glück anderer freuen konnte, als sei es ihr eigenes. Christa, die Vollblütige, die für ihre Überzeugungen streiten und ringen konnte. Christa, der Kilometerfresser, dem kein Weg zu weit war für ihre Herzensangelegenheiten. Christa, die Unerschrockene, die ganz alleine Kanadas Weiten eroberte.

Wir haben einen Verlust erlitten.
Danke Dir, Du liebe, wunderbare, schwierige Freundin.
Für den T.O.C. e.V.
der Vorstand