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Mittwoch, 16. Mai 2018

Schreiben – und gelesen werden

Das aktuelle Fundstück:
Gerade beschäftigt mich ein Artikel von Wolf Schneider aus dem Juni 2017. Schneider ist der Autor von - unter anderem - „Deutsch für Profis“.

Warum finden so viele Online-Autoren einfach keine Leser?

Vorstand Kommunikation/Kooperation des  T.O.C. e.V. beschäftige ich mich viel mit dem Thema Schreiben und Social Media. "Das ist interessant", fand ich.

Das Nicht-zu-Ende-Lesen ist normal

Wie erfrischend zu lesen, daß das Nicht-zu-Ende-Lesen ist – statistisch gesehen – normal ist. Hätten Sie es gewußt?
Während ich so lese, fällt mir auf:  Das Nicht-zu-Ende-Lesen hat in meinem Benimm-Kanon einen ähnlichen Stellenwert wie „etwas anfangen und nicht zum Ende bringen“. – Beides praktiziere ich mit schlechtem Gewissen.

Blogs und Tweets ins Nirgendwo

Was rät Wolf denen, die Blogs und Tweets ins Nirgendwo verschicken? Was können, was müssen wir tun, um das Unwahrscheinliche zu erreichen: gelesen werden, von möglichste vielen, gar bis zum Schluss?
  1. Schreib selten
    Arthur Schopenhauer: Was ist die erste Regel des guten Stils? „Dass man etwas zu sagen habe – oh, damit kommt man weit!“
  2. Schreib kurz und kürzer
    Alfred Polgar: „Ich bemühe mich konsequent, aus hundert zielen zehn zu machen.“
  3. Der Leser will umworben sein durch Lebendigkeit, Verblüffung – und durch Wörter mit Saft.
    Tod allen Mode- und Imponiervokabeln, der Entrepreneurship, dem Lifehack und dem Paradigmenwechsel.
  4. Lies den Text noch mal, ehe Du ihn versendest. Prüfe: kannst Du ihn noch verbessern oder besser vergessen?
    Empfehlung: In der Kürze liegt die Würze.
Unser Leseverhalten online und analog ist verschieden.


Autor: Claudia Grötzebach

Mittwoch, 4. April 2018

Recht für Fotografen (Buchtipp)

Fast schon eine Auseinandersetzung
Wolfgang Rau: Recht für Fotografen
hatte ich im vergangenen Jahr mit einer Kollegin. Ich versuchte den Einstieg ins "Bloggen". Die Kollegin sprach über die Nutzung von Bildern und Graphiken im Blog. Das sei einfach, so lange man sich an Lizenz-freie Bilder hielte. Nach mehreren derartigen Hinweisen gab ich zu bedenken, daß ich da wesentlich vorsichtiger wäre als sie... Auch Lizenz-freie Bilder könnten, nicht richtig gekennzeichnet, zu einem treuen Vergnügen werden... Wir wurden uns nicht einig.

Dieses Thema ist mir besonders wichtig

Kein Wunder, daß ich bei unserem aktuellen Leitthema "Videomarketing" für TOCs (Trainer, OrganisationsBerater und Coaches) besonders Wert gelegt habe auf diese Buchempfehlung: "Recht für Fotografen". Ein Buch dieser Art ist kein "Lesebuch", das liest man nicht wie einen Schmöker oder ein Lehrbuch Kapitel für Kapitel. Daher ist ein gutes Inhaltsverzeichnis wichtig und ein gutes Stichwortverzeichnis.

Mehr Nachschlagewerk als Schmöker

Doch Eines nach dem Andern: Wolfgang Rau hat einen Wälzer vorgelegt mit fast 500 Seiten. Sechs Seiten Inhaltsverzeichnis listen neun Kapitel auf. Eine allgemeine Einführung in das Urheberrecht eröffnet den Inhalt und dann versetzt sich der Autor in die Situation des Fotografen. Was wird er wohl fotograpieren? Natur, Architektur, Sachen, Tiere, Menschen... Wo veröffentlicht der Fotograf? Es geht weiter mit der Rechtslage im Internet. Es folgt das Eingehen auf neue Trends: Die Drohenfotografie im In- und Ausland und schließlich der Schutz von Rechten, das Schließen von Verträgen und Besonderheiten, wie die gewerbliche Fotografie. Den Abschluss bildet die Situation in den deutschsprachigen Nachbarländern.

Gründlich, logisch, praxisorientiert

"So unendlich gründlich!" seufzte ein Rezensent bei Amazon. Schon das Inhaltsverzeichnis zeigt das, aber auch eine Grundstruktur im Aufbau. Der ist logisch und praxisorientiert. Der Autor greift immer wieder gängige Vorurteile und Fehlannahmen auf und setzt sich mit ihnen auseinander. Dabei präsentiert er aber nicht nur seine Rechtsauslegung, sondern in der Regel macht er sich die Mühe die Logik in der Fehlannahmen aufzuzeigen. Genau dadurch kann ich als Leser ein juristisches Denken entwickeln, daß mir in unsicheren Situationen bei der Entscheidung helfen kann:
"Einwilligung bei Gruppenaufnahemen" (Seite 181) bietet solch ein Beispiel. Häufig, so führt Rau aus, höre man, bei der Aufzeichnung einer Gruppe von Menschen bräuchte es keine Einwilligung. Er fragt, worin denn der Rechtsunterschied begründet sein könne. Frage: Kann eine Gruppe weniger Rechte als ein Einzelner haben? Da kann man ja nur noch den Kopf schütteln.

Ab und zu musste ich schlucken

Manchesmal musste ich bei der Lektüre schlucken: Schon Straßenfotografie ist eine Grauzone, wurde mir bewußt. Sich von so vielen Einschränkungen und "Verboten" nicht frustrieren zu lassen, braucht schon Resilienz. Tatsächlich aber ermutigt das Buch, alles ist gut nachvollziehbar erklärt, manchmal schimmert sogar Witz auf und ich meinte auch, den Autoren so manches Mal mit dem Kopf schütteln zu sehen, wenn er geltendes (Richter)Recht thematisiert.

Lohnt sich die Investition?

Sie wissen es doch schon: eindeutig "Ja". Wer im Netz veröffentlicht, wer fotografiert, filmt und/oder veröffentlicht sollte es im Schrank haben - und zum Nachlesen und Nachschlagen immer mal wieder aus dem Schrank heraus holen.
Für "Fotografen on Tour" wird sich zusätzlich das "Surplus" des Rheinwerk Verlages lohnen. Das eBook für Euro 5,-- extra. Rund 40,-- beziehungsweise 45,-- Euro für dieses Buch sind erheblich günstiger als eine Abmahnung oder ein Prozess und deutlich leichtgewichtiger.


Wolfgang Rau: Recht für Fotografen: Der Ratgeber für den fotografischen Alltag
Verlag: Rheinwerk Fotografie; Auflage: 3 (26. Juni 2017)
Gebundene Ausgabe: 477 Seiten
ISBN-10: 3836245272
ISBN-13: 978-3836245272
EURO: 39,90

Autor: Claudia Grötzebach