Freitag, 18. Dezember 2020

Der BAGSV: Streitgespräch mit dem für Corona-Hilfen zuständigen Staatssekretär vor dem Petitionsausschuss

 

Nach fünf Monaten Wartezeit Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Am Montag vergangener Woche fand – nach mehr als fünf Monaten Wartezeit – die Anhörung zu der Bundestagspetition „Verlängerung und rechtssichere Ausgestaltung von Soforthilfen für Selbstständige“ (PDF) des BAGSV statt, die im Juni fast 60.000 Selbstständige mitgezeichnet hatten. Gehört wurde Andreas Lutz, Petent und Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV), www.bagsv.de.

Streitgespräche statt Eiteitei

Andreas Lutz schilderte vor den Bundestagsfraktionen die aktuelle Situation der Selbständigen und forderte situationsangepasste Hilfen für Einzelunternehmer. Auf Regierungsseite nahm der per Video zugeschaltete parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß, Bundeswirtschaftsministerium (BMWi ) Stellung zu den Forderungen der Selbständigen und deren Kritik. Teilweise lieferten sich Bareiß, der für die Hilfen zuständig ist, und Lutz einen intensiven Schlagabtausch. 

Das sind die Probleme der Selbständigen

Lutz formulierte in einem fünfminütigen Statement einen dringenden Appell: "Helfen Sie uns Soloselbstständigen wirksam, bekämpfen Sie uns nicht. Und bitte arbeiten sie zusammen mit uns an Lösungen, lassen sie uns unseren Sachverstand einbringen. Danke!“ 

Die Petition des BAGSV habe nichts von ihrer Aktualität verloren. Was für viele Bundesdeutsche ein zweitet Lockdown sei, stelle für viele Selbstständige einen beruflichen Lockdown seit März dar. 

Die Folgen: Die finanziellen Einbußen lägen laut DIW im Schnitt 15 mal so hoch wie bei Angestellten – pro Kopf und Monat. Bei der Hilfsvariante für Selbständige werde vor allem der bestraft, der für sein Alter vorgesorgt habe - und die Familie gleich mit. Mehr als 90% der Betroffenen müssten deshalb bis heute die Kosten der Krise aus ihren Ersparnissen tragen, oft ihre Altersvorsorge unter Verlust auflösen.

Die vergifteten Hilfsangebote der Bundesregierung - und die Folgen

Problem: Versteckte Vermögensprüfung

Soloselbstständige sind nach Lutz im Schnitt 50 Jahre alt und hätten überwiegend für ihr Alter privat vorgesorgt. Aufgrund der aktuellen Corona-Regelungen behauptet die Regierung, sie verzichte auf  eine Vermögensprüfung. – Die Realität weist anderes aus, z.B. daß die Altersvorsorge doch auf Hilfen angerechnet wird. Ein Ehepaar dürfe in der Rentenzeit gemeinsam 375 Euro behalten - pro Monat Lebenserwartung. Damit müssten mehr als 90% der Betroffenen derzeit von ihren Ersparnissen leben, oft ihre Altersvorsorge - unter Verlust - auflösen.

Problem: Überbrückungshilfen mit Zweckbindung im Kleingedruckten

Die im Frühjahr ausbezahlte Soforthilfe wurde von vielen Empfängern falsch verwendet – nämlich auch für den Lebensunterhalt. Erst nach längeren Diskussionen zwischen Bund und Ländern klärte sich, dass die Soforthilfe nur für fixe Kosten wie die Büromiete verwendet werden darf. Die Mehrheit der Soloselbstständigen arbeite aber von zuhause und hat solche Kosten nur in geringer Höhe. Die Konsequenz: Die meisten Soforthilfe-Empfänger müssen diese Hilfe zurückzahlen, mehr als 8.000 der Empfänger drohen sogar Betrugsverfahren. 

Übrigens: Auch bei Überbrückungshilfe 1 und 2 wurden nach Lutz nur bestimmte Fixkosten gefördert.

Problem: Antragsstellung über Dritte (Bürokratie) und erhöhte Kosten

Für die Überbrückungshilfen 1 und 2 gilt zusätzlich erschwerend: Antragstellung nur über Steuerberater. Den haben viele Selbständie nicht. Deshalb – und nicht weil es an Hilfebedarf mangele, so Lutz – wurden bislang nur 0,2 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel von Soloselbstständigen abgerufen. Und davon fließe aufgrund der Auflagen auch noch ein Teil als Honorar an Dritte ab. 

Problem: Zuschnitt und Rahmenbedingungen

Von der Novemberhilfe dürfe nun erstmals auch ein Teil für den Lebensunterhalt verwendet werden. Doch: Es profitieren davon nur direkt oder relativ direkt von Schließungen betroffene Unternehmen und nicht einfach alle mit 80% Umsatzrückgang. Die einen erhielten also großzügige Hilfe, die anderen gingen leer aus, für Lutz ist das „Fördermittel-Lotterie“.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kritik der Selbständigen

Thomas Bareiß Antwort auf die Kritik der Selbständigen fasst Lutz so zusammen: Wir wollen den Selbstständigen helfen. Beantragen Sie Grundsicherung. Jeder kann Grundsicherung beantragen.

Informtionen aus erster Hand

Die Petition von Andreas Lutz wurde von dem Vorstandsmitglied des BAGSV Jochen Clausnitzer angeregt, der auch bei der Ausschußsitzung anwesend war und wurde vom T.O.C. e.V. (Berufsverband Training OrganisationsBeratung Coaching) unterstützt.

Informationen aus erster Hand finden sich unter: https://www.vgsd.de/?p=40982. Dort finden sich ein Bericht samt Mitschnitt und Minutenprotokoll.

Die Bundestagsseite samt Mitschnitt findet sich unter der Adresse: www.vgsd.de/peta.

Autor: Claudia Grötzebach


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