Montag, 23. März 2020

Harte Fakten und hilfreiche Links von unserem Mitglied Sabine Theisen-Schwede

Der Frühling ist da, aber gerade beschäftigen uns ganz Anderes, Beängstigendes.

Die aktuelle Not der Solo-Selbständigen

Die meisten von uns sind Solo-Selbstständige und gerade bricht uns Stück um Stück der Umsatz weg. Miete, Kredite, das Leben wollen weitergeführt werden. Was jetzt?

Kredite sind keine Lösung für uns

In den Medien melden, die Politiker hätten uns auf dem „Schirm“.  Doch bis dahin: Zinsgünstige und schnelle Kredite sind kaum eine Lösung.

Diese Möglichkeiten gibt es heute schon

Unabhängig von den angekündigten Krisentöpfen, gibt es schon jetzt Möglichkeiten, das Geld im Unternehmen zu halten, Hilfen zu erbitten oder einzufordern.

Beteiligen Sie sich an Online-Petitionen

Ich habe bereits 3 Online-Petitionen unterschrieben. Das hilft der Politik, jetzt mutig und entschlossen die richtigen Entscheidungen zu treffen:

  • Staatliche Hilfen für Menschen in der Weiterbildung:
    https://www.openpetition.de/petition/online/deutschland-staatliche-hilfen-fuer-menschen-in-der-weiterbildung-der-verbaende-der-beruflichen-weite  Unterschrift muss bis zum 18. März – also morgen vorgenommen sein.
  • Hilfen für Freiberufler und Künstler:
    https://www.openpetition.de/petition/online/hilfen-fuer-freiberufler-und-kuenstler-waehrend-des-corona-shutdowns-2 
  • Grundeinkommen für Deutsche Bürger: https://www.change.org/p/finanzminister-olaf-scholz-und-wirtschaftsminister-peter-altmaier-mit-dem-bedingungslosen-grundeinkommen-durch-die-coronakrise?recruiter=137725260&utm_source=share_petition&utm_medium=facebook&utm_campaign=psf_combo_share_initial&utm_term=psf_combo_share_initial&recruited_by_id=97c379d0-1ee2-11e4-9c44-51d6344b876e&utm_content=fht-20820136-de-de%3Av6 

Kontaktieren Sie das Finanzamt

Bitten Sie Ihr Finanzamt um Anpassung eventueller Einkommensteuer-Vorauszahlungen und anderer Steuerforderungen. Erfahrungen zeigen, dass es dadurch sogar zu einer freiwilligen Aussetzung bis Jahresende kommen kann.
Die Regierung hat die Finanzamt bereits angehalten, kulant zu sein. Es wird auch berichtet, Steuernachzahlungen für 2018 und 2019 könnten gestundet werden.
Formbriefe und weitere Tipps finden Sie auf der Internetseite des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V. https://steuerzahler.de/aktuelles/detail/was-ihrem-unternehmen-in-der-corona-krise-helfen-kann/
Mehr wissen auch Ihre Steuerberater*in.

💶 Reduzieren Sie laufende Kosten

Leasingverträge, Kreditverträge für Firmenfahrzeug, Bürogeräte und vieles mehr: Kein Vertragspartner hat ein Interesse daran, dass Kunden in die Insolvenz geraten.
Kontaktieren Sie Ihre Vertragspartner und bitten Sie um das Herabsetzen der laufenden Zahlungen oder um Aussetzen bis zu einem bestimmten Termin. Sicherlich leiden auch Ihre Vertragspartner, doch auch dort ist bekannt: Alle müssen kooperieren, um partnerschaftlich Schäden zu reduzieren.

Stornogebühren 

Wenn Kunden absagen und Ihre AGB eine Stornogebühr vorsehen, beanspruchen Sie sie.
Seien Sie ruhig kulant: Wird der Kurs noch in diesem Jahr nachgeholt, wird die Stornogebühr ganz oder teilweise angerechnet. So erhalte ich eine finanzielle Entschädigung, spare in der „Verlustzeit“ eventuelle Reisekosten und stelle sicher, dass der Umsatz doch noch zeitnah realisiert werden kann: Win – Win.
Interessante Informationen hat „mein“ Berufsverband T.O.C. e. V. veröffentlicht:
https://steuerzahler.de/aktuelles/detail/was-ihrem-unternehmen-in-der-corona-krise-helfen-kann/

Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz 

Wer aufgrund einer angeordneten Quarantäne nicht arbeiten kann bzw. darf, kann für den Verdienstausfall nach Paragraph 56 des Infektionsschutzgesetzes eine Entschädigung beantragen. Spätestens drei Monate nach dem Ende der Maßnahme muss der Betroffene die Entschädigung bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.
In Hessen sind das die Gesundheitsämter, in Nordrhein-Westfalen die Landschaftsverbände und in Bayern die Bezirksregierungen.
Das örtliche Bürgeramt oder Gesundheitsamt nennen Ihnen die zuständigen Behörden. Möglicherweise erhalten Selbstständige dank der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes auch Krankengeld, im Falle einer längeren Krankheit. Aktuell gilt dies  nur für ärztlich und behördlich festgestellte Erkrankte und betrifft nicht nur die aktuelle Corona-Krise.
Quelle: https://www.finanztip.de/blog/corona-wie-selbststaendige-und-unternehmen-die-krise-ueberbruecken-koennen/
Konkrete Information und Antragsformular: https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp#section-2043476

Kurzarbeit für Mitarbeiter

Beim Beantragen hilft die örtliche Arbeitsagentur. Informationen rund um das Kurzarbeitergeld bietet das Bundesministerium für Wirtschaft https://www.bmwi.de/Navigation/DE/Home/home.html

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Das Aktuellste zum Thema fand sich hier. Aktuell geht es „nur“ um kostengünstige Liquiditätskredite. Doch ein regelmäßiges Aufsuchen der Seite bringt - hoffentlich bald – neue und nützlichere Erkenntnisse...
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Nehmen Sie Kontakt auf zu Ihren Berufsverbänden auf und informieren Sie sich dort,  überweitere oder speziellere Hilfen.

Petitionen sind wichtig

Damit es mehr gibt, als KfW-Kredite, ist das Unterschreiben der Online-Petitionen wichtig. Unterstützen Sie Ihren Dachverband bei der Durchsetzung von Soforthilfen.

Autor: Sabine Theisen-Schwede

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