Steuerstundung
Ob Unternehmen, Freiberufler oder Solo-Selbständiger, alle haben derzeit zwei Möglichkeiten, über die Steuer aktiv zu werden: Es sind zinsfreie Stundungen möglich, ebenso wie eine Anpassung der Steuerzahlungen. Der Antrag kann im Laufe des Jahres gestellt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Lohne- und Kapitalertragsteuer.Die Unternehmen müssen bei der Antragsstellung erklären, warum sie unmittelbar von der Krise betroffen sind, aber konkret belegen, müssen sie die wirtschaftlichen Verluste nicht.
Darüber hinaus können Sie die Höhe der Vorauszahlungen auf Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer anpassen lassen.
Positiv ist auch, daß die Vollstreckung bis zum Jahresende ausgesetzt, auch Säumniszuschläge werden erlassen. Das ist eine Erleichterung für alle, die bereits in Verzug sind.
Anträge sind an das Finanzamt zu richten, per Mail oder per Post, oder über das Steuerportal www.elster.de. Wo finden Sie die Anträge? Auf den Seiten der Länderfinanzministerien.
KFW-Kredite
Wer aktuell in die Tageszeitungen schaut, findet großformatige Anzeigen der KfW. Unternehmen können bei der Förderbank KfW den Unternehmerkredit und den ERP-Gründerkredit beantragen. Beide Kredite sind weitgehend gleich, doch die Zielgruppe unterscheidet sich. Der Gründerkredit richtet sich an Unternehmen die drei bis fünf Jahre am Markt sind.Die Kredithöhe richtet sich nach Jahresumsatz und Lohnkosten. Er darf 25 Prozent des Jahresumsatzes nicht übersteigen, und nicht mehr als das Doppelte der Lohnkosten betragen.
Unterlagen für eine Finanzprüfung sind vorzulegen.
Diese Kredite sind über die Hausbank zu stellen und werden dort auch geprüft.
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